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   VGH Hessen, 17.12.1998 - 1 TG 3529/98   

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https://dejure.org/1998,4159
VGH Hessen, 17.12.1998 - 1 TG 3529/98 (https://dejure.org/1998,4159)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.1998 - 1 TG 3529/98 (https://dejure.org/1998,4159)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 1 TG 3529/98 (https://dejure.org/1998,4159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 120 Abs 5 S 2 BSHG
    Sozialhilfe für Ausländer, die im Besitz einer räumlich nicht beschränkten Aufenthaltsbefugnis eines Bundeslandes sind, sich aber in einem anderen Bundesland aufhalten und dort eine Verlängerung erhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 120 Abs. 5 S. 2
    Sozialhilferecht: Hilfeanspruch von Ausländern bei Umzug in ein anderes Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe für Ausländer; Anspruch von Ausländern auf Leistungen der Sozialhilfe; Umzug eines Ausländers in ein anderes Bundesland nach der Erteilung der ersten Aufenthaltsbefugnis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.1997 - 1 BvR 1401/97

    Faktische Einschränkung der Freizügigkeit Staatenloser durch örtliche Begrenzung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1998 - 1 TG 3529/98
    Der Senat folgt der von dem Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 16. Juni 1997 -- 1 BvR 236/97 -- (NVwZ-Beilage Nr. 10/1997, S. 73, 74) und vom 17. September 1997 -- 1 BvR 1401/97 -- (FamRZ 1997, 1467) vertretenen Ansicht, daß die Vorschrift des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe dann nicht ausschließt, wenn die Ausländer nach der Erteilung der ersten Aufenthaltsbefugnis in ein anderes Bundesland umziehen, dort eine neue Aufenthaltsbefugnis erhalten und dort Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
  • BVerfG, 16.06.1997 - 1 BvR 236/97

    Sozialhilfeansprüche sogenannter Konventionsflüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.1998 - 1 TG 3529/98
    Der Senat folgt der von dem Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 16. Juni 1997 -- 1 BvR 236/97 -- (NVwZ-Beilage Nr. 10/1997, S. 73, 74) und vom 17. September 1997 -- 1 BvR 1401/97 -- (FamRZ 1997, 1467) vertretenen Ansicht, daß die Vorschrift des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe dann nicht ausschließt, wenn die Ausländer nach der Erteilung der ersten Aufenthaltsbefugnis in ein anderes Bundesland umziehen, dort eine neue Aufenthaltsbefugnis erhalten und dort Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
  • VGH Hessen, 12.02.1999 - 1 TG 404/99

    Anwendbarkeit des BSHG § 120 Abs 5 S 2 auf Ausländer, die dem FlüAbk unterfallen;

    Nach der auf dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1997 - 1 BvR 1401/97 - (FamRZ 1997, 1469) beruhenden Rechtsprechung des Senats ist ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen nicht nach § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG ausgeschlossen, wenn ein Ausländer nach Umzug in ein anderes Bundesland dort eine (neue) Aufenthaltsbefugnis erhält (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Dezember 1998 - 1 TG 3529/98 und 1 TG 3614/98 -).
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